AGB & Mietbedingungen
I. Geltungsbereich
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- & Mietbedingungen gelten für alle Bestellungen / Aufträge, die durch Kunden (Verbraucher / Unternehmen / Institutionen) mit Mietbar Weyers abgeschlossen wurden.
II. Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen
1. Allgemeines
Jede Vermietung oder Leistung erfolgt ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen, die von beiden Seiten als verbindlich anerkannt werden. Der Mieter oder sein gesetzlicher Vertreter erkennt diese durch seine Unterschrift auf dem Mietvertrag oder der Auftragsbestätigung an. Davon abweichende Bedingungen des Mieters / Auftraggebers haben ausdrücklich keine Gültigkeit.
Der Vermieter ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten (im Einzelfall auch kurzfristig), wenn berechtigte Zweifel daran bestehen, dass der Mieter seine Pflichten des Mietvertrages nicht erfüllen kann / wird. Ein daraus folgender Schadensersatzanspruch gegenüber dem Vermieter wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
2. Mietgegenstände
Die durch den Vermieter angebotenen Mietartikel sind lediglich gemietet und bleiben zu jeder Zeit im Besitz von Mietbar Weyers. Vorhandene Aufkleber und Logos der Firma Mietbar Weyers dürfen nicht entfernt oder überklebt werden. Das Anbringen eigener Aufkleber, Logos oder Werbebanner ist nicht gestattet.
3. Mietdauer
Die Mietdauer ergibt sich aus der Artikelliste und dem letztlich erstellten Mietvertrag. Die im Mietvertrag angegebene Mietdauer ist unbedingt einzuhalten, da ein durch die nicht vereinbarte Verlängerung entstandener Schaden ansonsten in Rechnung gestellt wird. Die Schadenshöhe ergibt sich aus der aktuellen Höhe des Mietpreises und der zusätzlich in Anspruch genommen Zeit, mindestens jedoch in Höhe des aktuellen Tagespreises. Die Mietgegenstände sind bei Ablauf der Mietzeit dem Vermieter in sauberem Zustand am vereinbarten Ort zurückzugeben.
4. Einweisung
Dem Mieter werden alle Mietartikel hinsichtlich der ordnungsgemäßen Ingebrauchnahme und Nutzung erklärt. Dabei hat der Mieter die Gelegenheit, sich vom Zustand der Artikel und eventuell bereits vorhandener Schäden persönlich zu überzeugen.
Festgestellte Mängel sind dem Vermieter nach der Übergabe sofort zu melden, sodass eine Instandsetzung / Behebung erfolgen kann. Eine eigenmächtige Kürzung des Rechnungsbetrages auf Grundlage von Schäden oder Mängeln, die nicht unverzüglich gemeldet wurden, ist nicht zulässig.
5. Preise / Zahlungsbedingungen
Die Preise der Mietartikel oder sonstigen Leistungen gelten in Euro, aufgrund der Kleinunternehmerregelung (§19UStG) wird keine Mehrwertsteuer berechnet bzw. ausgewiesen. Der Preis richtet sich nach den Vereinbarungen des Mietvertrages bzw. der gültigen Mietpreisliste des Vermieters. Grundsätzlich werden die Artikel am Firmenstandort an den Kunden übergeben. Lieferung / Abholung sowie Aufbau / Abbau sind in den Mietpreisen nicht enthalten und werden zusätzlich berechnet. Die Bezahlung in Höhe der Auftragssumme erfolgt bei der Abholung bzw. Anlieferung der Mietartikel. Die Zahlung kann in Bar, per Sofortüberweisung oder PayPal getätigt werden. Eine Vorauszahlung durch den Mieter ist ebenfalls möglich. Andere Zahlungsweisen sind vom Vermieter vorher zu genehmigen.
Bei Erstkunden ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen. Der Vermieter ist berechtigt, im Einzelfall eine angemessene Kaution zu verlangen.
Der Einsatz des Mietobjektes ist ausschließlich in Deutschland, am angegebenen Einsatzort und zu den dafür vorgesehenen Zwecken zulässig.
Bei Nichtabholung des reservierten Materials ist der volle Mietpreis fällig. Ausnahmen von dieser Regelung sind im Einzelfall mit uns zu vereinbaren. Dies gilt zum Beispiel bei rechtzeitiger Stornierung des Auftrages.
6. Widerruf
Es gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen bezüglich des Widerrufsrechtes. Hinweise zum Widerrufsrecht finden Sie in unserer Widerrufsbelehrung.
7. Schäden / Schadensersatz
Der Mieter verpflichtet sich mit den an ihn vermieteten Mietobjekten samt Zubehör in sorgsamer Art und Weise umzugehen und diese nur für den vorgesehenen Zweck zu verwenden. Für Beschädigungen, auch durch Dritte verursacht, haftet der Mieter in vollem Umfang. Dies gilt ebenso für den Verlust der Gegenstände. Diese Haftung beginnt bei Verlassen des Lagers und endet beim Wiedereintreffen der gesamten Geräte und nach erfolgter Überprüfung. Bei Diebstahl oder Verlust ist der Mieter verpflichtet, den Schaden polizeilich zur Anzeige zu bringen
Diese Haftung gilt auch bei Veranstaltungen, die durch Personal des Vermieters betreut werden. Bei Veranstaltungen ist der Mieter verpflichtet, für einen ausreichenden Schutz des Mietgutes zu sorgen.
Eine Haftung des Vermieters für Sach- und Personenschäden, die sich aus dem Mietgebrauch ergeben können, ist ausgeschlossen. Der Vermieter haftet nicht für Folgeschäden, die durch das Mietobjekt entstehen können.
Bei Veranstaltungen, die außerhalb geschlossener Räume stattfinden, hat der Mieter für einen angemessenen Schutz vor Nässe / Regen und sonstiger schädlicher Einwirkung zu sorgen. Dieses gilt insbesondere für elektronische Artikel. Schäden, die aufgrund von Nässe- und Regeneinwirkung sowie Eindringen sonstiger Fremdkörper entstehen, sind vom Mieter in vollem Umfang zu ersetzen.
Schäden durch äußere Gewalteinwirkung wie Stöße, Herunterfallen von Geräten, Überspannung sowie durch unzureichende Belüftung der Geräte sind vom Mieter zu ersetzen.
Nehmen Leuchtmittel im Betrieb des Mieters Schaden, so muss er die Kosten für den Ersatz tragen.
Jede Art von Änderungen an den Geräten durch den Mieter / Dritte ist untersagt. Die entsprechenden Kosten zur Wiederherstellung des Ursprungszustandes werden dem Mieter belastet.
Der Mieter verpflichtet sich alle Schäden, die während der Mietzeit auftreten, oder den Verlust von Mietgegenständen sofort dem Vermieter schriftlich zu melden. Für Ausfall und Folgeschäden durch unsere Mietobjekte wird keine Haftung übernommen.
Entstehen aufgrund verspäteter Rückgabe des Mieters ein Verdienstausfall für den Vermieter oder
Schadensersatzansprüche durch Dritte, so haftet der Mieter dafür in vollem Umfang.